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Wir setzen einen drauf

NACH TRGS 519

Asbestsanierung

In der TRGS 519 (Technische Regel für Gefahrenstoffe) werden besondere Schutzmaßnahmen für den Umgang mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrenstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- sowie Instandhaltungsarbeiten und bei Abfallentsorgung definiert.

Damit sichergestellt ist, dass nur Fachbetriebe die Asbestsanierung wahrnehmen, ist vor Beginn der Sanierungsarbeiten ein Arbeitsplan nach TRGS 519 aufzustellen. Dieser muss der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Eine Prüfung der Bausubstanz erfolgt u.a. vor Montage der Photovoltaik-Anlage – sollte dort festgestellt werden, dass Asbest vorhanden ist, sind wir Ihr Fachbetrieb für die Entsorgung.

Der zu erstellende Arbeitsplan enthält u.a. folgende Positionen:
01
Art und voraussichtliche Dauer der Arbeiten
02
Ort und Ausführung der Arbeiten
03
Welche Arbeitsweisen und Schutzmaßnahmen sind geplant
04
Angaben zur genutzten persönlichen Schutzausrüstung
Weiterhin ist über die ordnungsgemäße Entsorgung ein Nachweis zu führen. Bei uns werden ausschließlich Mitarbeiter eingesetzt, die in der Lage sind, die anfallenden Arbeiten sachgerecht und sicher auszuführen. Auf behördlich anerkannten Lehrgängen wird das erforderliche Fachwissen im Umgang mit Gefahrenstoffen vermittelt.

Für weitere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.